Aufgaben
Der NUWA ist für die Trink- und Brauchwasserversorgung im Verbandsgebiet zuständig. Ihm obliegt die Aufgabe, das auf dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder anfallende Abwasser zu sammeln, fortzuleiten, zu behandeln, einzuleiten, zu versichern, zu verregnen und zu verrieseln. Hierzu zählt auch die Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm, welches in Sammelgruben bzw. Haus- und Kleinkläranlagen anfällt.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der NUWA die notwendigen Anlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Hierzu gehören auch die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Haus- und Grundstücksanschlüsse.
Die Organe des NUWA sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorstand und der Verbandsvorsteher.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Organen finden Sie in unserer Verbandssatzung (pdf, 23 kb).